© Suling & Zenk GbR / Erstellt am 30.04.2024 - 07:43 Uhr

DORMAGO

Verlängerung des Jagdscheins schriftlich möglich

20.03.2020 / 10:57 Uhr — Presseinfo Kreis / duz

Rhein-Kreis Neuss. Aufgrund der aktuellen Corona-Situation erfolgt in Abstimmung mit der Obersten Jagdbehörde die Verlängerung des Jagdscheines vorübergehend im schriftlichen Verfahren. Die erforderlichen Unterlagen, Antrag auf Verlängerung des Jagdscheines, die Versicherungsbestätigung und das Jagdscheinheft können an den Rhein-Kreis Neuss, Untere Jagdbehörde, Auf der Schanze 4, 41515 Grevenbroich, geschickt werden.

Antragsteller sollen prüfen, ob ihr Jagdscheinheft eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer zulässt. Sollte dies nicht mehr möglich sein, ist zusätzlich eine Passbild neueren Datums erforderlich. Die Untere Jagdbehörde werde die Anträge kurzfristig bearbeiten und zurücksenden. Pressefotos